Überholverbot für LKW auf 2-spurigen Autobahnen?

Nachdem ich nun seit ca. 1/2 Jahr regelmäßig die A 44 fahre (zwischen Büren und Dortmund), drängt sich mir dieses Thema fast bei jeder Fahrt wieder auf. Das Überholen der LKWs auf dieser Autobahn ist meiner Meinung nach der Hauptgrund für Staus, zähfließenden Verkehr und Unfälle auf dieser Autobahn.
Erst letztens durfte ich wieder erleben, wie ein LKW einen anderen über ca. 3 km überholte – ich glaube Elefantenrennen nennt man so etwas. In einigen Teilen der Strecke besteht zwar bereits ein Überholverbot, aber leider wird dieses auch häufiger nicht beachtet.
Scheinbar ist aber auch schon einigen Spediteuren aufgegangen, dass das Nicht-Überholen auf 2-spurigen Autobahnen sinnvoll ist, denn ich habe nun schon mehrmals auf LKWs gelesen, dass sich diese selbst dazu verpflichten. Ein Spediteur im Radio berichtet, dass dadurch die Zahl der Unfälle seiner Fahrer stark gesunken sei und es sich auf die Pünktlichkeit der Lieferungen bzw. die Fahrdauern nur unwesentlich ausgewirkt hätte.

Hier ein paar Regeln/Gesetze, die es sowieso schon gibt – die Frage ist nur, inwieweit sie eingehalten werden:

  • Auf Autobahnen ist für Lkw mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht bei Geschwindigkeiten über 50 km/h ein Sicherheitsabstand von 50 Meter vorgeschrieben.
  • Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt im Normalfall bei 80 km/h. Bei einer Sichtweite unter unter 50 Metern ist nur eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig. Mit angepasster Geschwindigkeit fahren heißt außerdem, bei der Fahrweise dem Zustand der Straße sowie den Sicht- und Witterungsverhältnissen Rechnung zu tragen.
  • Höchstgeschwindigkeiten auf Autobahnen: bis 3,5 t keine Beschränkung, über 3,5 t 80 km/h!
  • LKW werden in der Regel nach ihrer Zulässigen Gesamtmasse (ZGM) und der Anzahl ihrer Achsen unterteilt sowie nach ihrer Zweckbestimmung. In Europa gibt es je nach Kraftfahrzeuggesetzgebung der einzelnen Staaten:

    Kleinlaster bis 3,5 Tonnen (t) max. ZGM
    Leichte LKW bis 7,5 t
    Mittelschwere LKW bis 12 t
    Schwere LKW (abgekürzt: SKW) in Schweden und Dänemark bis 60 t; in Deutschland als Hänger- oder Sattelzüge bis 40 t (im Kombiverkehr bis 44 t, wobei eine Last von 8 t pro Achse nicht überschritten werden darf); in Österreich Solo-LKW bis 32 t, mit Anhänger bis 40 t; in der Schweiz seit 1. Januar 2005 bis 40 t; in den Niederlanden bis 50 t. Versuche mit größeren Einheiten, den sog. EuroCombis – in den Medien oft fälschlicherweise Gigaliner genannt, was jedoch nur die Modellbezeichnung eines Aufbauherstellers ist – laufen in verschiedenen europäischen Staaten.
    Um mit einem LKW fahren zu dürfen, benötigt man je nach ZGM in Europa die Fahrerlaubnis der Klasse B (bis 3,5 t), C1 (bis 7,5 t) oder C (mit Anhänger über 750 kg ZGM: C & C+E).
    (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/LKW)

    Meine Forderung
    Ich fordere, dass ein Überholverbot für LKW auf zweispurigen Autobahnen eingeführt wird, wenn der Geschwindigkeitsunterschied zum Vordermann – der überholt werden soll – weniger oder gleich 10 km/h beträgt. D.h. erst wenn der Vordermann nur 69 km/h fährt, darf er überholt werden. Dieses sollte natürlich genau so auch für PKW, Gespanne und alle anderen Fahrzeuge auf der Autobahn gelten. Ein Überholen mit einem Geschwindigkeitsunterschied von weniger oder gleich 10 km/h sollte verboten werden, da es nur eine Verkehrsbehinderung ist.
    (Dieses gilt natürlich nicht für Stausituationen).