Tee-Padhalter für den Senseo

Ich habe hier ja schon mal ein Hohes Lied auf unsere Senseo-Maschine geschrieben. Unsere Zufriedenheit mit dieser Maschine hält an und mittlerweile haben wir nun auch einen Tee-Padhalter. Andere derartige Systeme haben es ja vorgemacht und nun gibt es auch für Senseo Tee-Padhalter und Teepads (T-pads) – soweit ich weiß bisher nur von der Firma Pickwick und scheinbar in Deutschland nur über Ebay erhältlich (Achtung! bei Verkäufern aus dem Ausland Steuern/Zoll beachten – siehe Kaffeesteuer / Verbrauchssteuer).

Wir haben diesen Halter und gleich eine tolle Teeauswahl geschenkt bekommen. Allerdings muss ich zugeben, dass ich bisher nur den Earl Grey probiert habe und den fand ich ganz ok – ich bin allerdings auch nicht der große Teekenner. Trotzdem wird Tee wohl nicht mein bevorzugtest Getränk aus der Senseo Kaffeemaschine werden, denn zu Tee gehört für mich eigentlich eine große Kanne und da haben wir zwei sehr schöne aus Glas, in denen man auch die „Entwicklung“ des Tees beobachten kann. Ein Tee muss ziehen während ein Kaffee schnell mit Druck gemacht wird.

Der Espresso von Senseo wird da wohl häufiger von uns genutzt werden, obwohl ein Espresso beim Italiener um die Ecke doch noch immer leckerer ist. Gibt es eigentlich schon Espresso-Pads von anderen Herstellern für Senseo?

Und gibt es vielleicht auch Padhalter-Ständer/-Halter. Mittlerweile haben wir ja schon vier Padhalter und die müssen auch irgendwo unterkommen.



Kaffeesteuer – Verbrauchssteuer – Achtung bei Kauf von Kaffee oder Kaffeepads über den Versandhandel

Nachdem die NW heute dieses Thema mal wieder aufgegriffen hatte, habe ich mal ein wenig zu dem Thema recherchiert. Mir kam es nämlich sonderbar vor, dass man im EG-Ausland sehr viel mehr Kaffee kaufen und zollfrei (verbrauchssteuerfrei) über die Grenze nach Deutschland einführen darf als man sich dort bestellen kann.
Nun habe ich aber einen Abschnitt auf zoll.de gefunden, der genau diesen Sachverhalt erläutert.

Also, wie auf den Seiten des SWR nachzulesen gilt:

EU-Mengenrichtlinien

Manchmal werden allerdings Waren in so großen Mengen innerhalb der EU nach Deutschland eingeführt, dass den Zollbehörden eine rein private Verwendung zweifelhaft erscheinen muss. Zur Abgrenzung des gewerblichen Verkehrs vom privaten Reiseverkehr gelten in diesen Fällen im innergemeinschaftlichen Reiseverkehr folgende Mengenrichtlinien. Zollfrei nach Deutschland aus EU-Ländern dürfen eingeführt werden:

TABAKWAREN
Zigaretten: 800 Stück
oder
Zigarillos: 400 Stück
oder
Zigarren: 200 Stück
oder
Rauchtabak: 1 Kilogramm

ALKOHOL
Spirituosen: 10 Liter
oder
Zwischenerzeugnisse wie Likörwein oder Wermut: 20 Liter
oder
Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
oder
Bier: 110 Liter

KAFFEE
Kaffee: 10 Kilogramm

Quelle: http://www.swr.de/kaffee-oder-tee/reise/2004/07/23/index.html

Ja, Sie haben richtig gelesen – 10 Kilogramm!

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Kaffeefreund

In den letzten Jahren bin ich immer mehr zum Kaffeefreund geworden und genieße es, dass es mittlerweile so viele tolle Kaffeeangebote gibt. Vorhin habe ich gerade einen leckeren Macchiato-Kaffee mit Irish-irgendwas bei Meyerbeer getrunken. Dabei habe ich mal nachgefragt, ob Meyerbeer ein Franchise Unternehmen ist. Nein, ist es nicht, es gibt aber einige Kaffee-Franchise Unternehmen z.B. Coffee-Fellows, The Bagel Bar, wieners oder TESTA ROSSA caffèbar. Mal sehen, was sich davon durchsetzt. Nicht vergessen sollte ich dabei natürlich Starbucks Coffee Company. Aber auch die guten alten deutschen Cafés bieten heute sehr viel mehr Kaffeevariationen als früher – wer da nicht mitzieht verliert.