Wie viele Wörter haben X Seiten

Diese Frage stellt sich beim Erstellen von Dokumenten insbesondere im wissenschaftlichen Umfeld sehr häufig. Denn es gibt öfter mal die Vorgabe für Studierende, dass eine Seminararbeit z.B. ca. 7500 Wörter haben soll. Oder eine Bachelorarbeit soll zwischen 18.000 und 22.000 Wörter haben.

Allerdings sind das schon die wirklich hilfreichen Angaben, denn die meisten Textverarbeitungsprogramme zählen automatisch die Anzahl der Wörter. Schwieriger sind Seitenangaben als Vorgaben, da dann direkt die Frage aufkommt, ob Grafiken und Tabellen mitgerechnet oder herausgerechnet werden sollen. Letzteres ist nicht immer so ganz einfach.

Nun habe ich heute gelernt, dass Word eine sehr praktische Funktion anbietet und zwar die Blindtext-Funktion. Mit dieser Funktion kann man automatisch ein Dokument mit Blindtext füllen und bekommt dabei ein gutes Gefühl für eine bestimmte Wörterzahl.

Um die Funktion auszuführen, muss man „=lorem(x,y)“ eintippen und direkt danach die Eingabetaste drücken. x gibt dabei die Anzahl der Absätze und y die Anzahl der Sätze pro Absatz an. „=lorem(10,10)“ bedeutet also 10 Absätze mit jeweils 10 Sätzen. Mit der Schriftart Times New Roman und einer Schriftgröße von 12 Punkt macht das etwas 1 1/4 Seite. „=lorem(10,18)“ füllt genau 2 Seiten und „=lorem(41,22)“ genau 10 Seiten (also 41 Absätze mit jeweils 22 Sätzen).

Hier noch einmal als Beispiel das Ergebnis von „=lorem(2,2)„:

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Und Word kann noch mehr und zwar diese zufälligen Texte auch auf Deutsch und zwar mit der Funktion „=rand(x,y)„. „=rand(2,2)“ ergibt dann:

Video bietet eine leistungsstarke Möglichkeit zur Unterstützung Ihres Standpunkts. Wenn Sie auf „Onlinevideo“ klicken, können Sie den Einbettungscode für das Video einfügen, das hinzugefügt werden soll.

Sie können auch ein Stichwort eingeben, um online nach dem Videoclip zu suchen, der optimal zu Ihrem Dokument passt. Damit Ihr Dokument ein professionelles Aussehen erhält, stellt Word einander ergänzende Designs für Kopfzeile, Fußzeile, Deckblatt und Textfelder zur Verfügung.

Das Maximum ist wohl in beiden Fällen „(201,99)„. Das ergibt bei rand 498 Seiten. Bei lorem interessanterweise aber nur 184 Seiten bei mir.

Probiert es selbst mal aus, ist eine nette Spielerei und man bekommt ein Gefühl dafür, wie sich unterschiedliche Schriftarten, Schriftgrößen und Zeilenabstände auf die Seitenzahl des Dokuments auswirken.

Als Bachelor an der Hochschule überleben

Anstoß zu diesem Beitrag erhielt ich durch den sehr aufschlussreichen Blog Erlebt von François Bry seines Zeichens Professor für Programmier- und Modellierungssprachen an der LMU München, der dort Survival Kit für Bachelor-Studenten – ein sehr hilfreicher Beitrag – danke!

Diese Ergänzung habe ich dort auch bereits als Kommentar veröffentlicht, will sie hier aber noch fortführen:

Man sollte außerdem und das ist vielleicht etwas aus der angewandten Sicht einer FH gesehen:

Frühzeitig Kontakt zu interessanten Unternehmen aufbauen, um dort möglicherweise neben dem Studium schon als Werkstudent oder Praktikant arbeiten zu können, insbesondere aber eine spannende und herausfordernde Abschlussarbeit schreiben zu können. Mir ist bewußt, dass 6 Semester super kurz sind und man sich im ersten Jahr darüber vielleicht noch keine Gedanken machen will, aber es wäre sehr hilfreich.

Generell kann ich nur empfehlen, wie es in der Ziel- und Zeitmanagementliteratur auch hinreichend dargestellt ist, sich immer wieder der eigenen Ziele bewußt zu werden und diese möglichst regelmäßig neu schriftlich zu fixieren. Vielleicht auch sogar direkt zu Beginn des Studiums einen kleinen „Projektplan“ aufzustellen – das Curriculum gibt dafür schon einen guten Rahmen vor. So vermeidet man spätere Überraschungen

Studien- und Prüfungsordnungen lesen
Diese Dokumente sind zwar meistens furchtbar zu lesen, aber eigentlich sollte sich jeder Studierende vor oder am Anfang seines Studiums mal die Zeit nehmen, sich durch diese zu ackern, denn auch so kann man die oben schon genannten späteren Überraschungen vermeiden wie z.B. „Wie, ich muss mich innerhalb einer bestimmten Frist für meine Klausuren anmelden“ oder „Ich wusste nicht, dass ich eine Version meiner Abschlussarbeit im Prüfungsamt abgeben muss.“ Hier gilt, wie auch sonst meistens, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die Strafe ist hier in erster Linie der Zeitverlust.

Das ist ein interessantes Thema und vielleicht schreibe ich in meinem Blog darüber nach einer weiteren Brainstorming-Phase weiter.